UNSERE
RICHTLINIE.
„Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.“
(Herrmann Hesse)
VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Geschäftspartner,
Lindemann & Störmer ist mit dem angegliederten Unternehmen Müller & Schröder ein führender Hersteller von hochwertigen und präzisen Kaltstauchdrähten. Mit Nöcker Drahtbearbeitung ergänzen wir unser Portfolio um den Bereich Lohnbearbeitung. Wir bieten allen bedeutenden Zulieferern der Pkw- und Nutzfahrzeugindustrie innovative Produkte und intelligente Lösungen an und sind die Nummer Eins in Qualität, Innovation, Anwendungsentwicklung und Kundenservice. Dabei setzen wir auf modernste Prozesse und Technologien, in Verbindung mit einer effizienten und nachhaltigen Ressourcennutzung und entwickeln uns und unsere Produkte und Produktionsprozesse kontinuierlich weiter. Wir arbeiten auf allen Märkten erfolgreich und fair und sind für Kunden und Lieferanten ein verlässlicher Partner.
Unser Unternehmen richtet sich an der Einhaltung verschiedenster gesetzlicher und kultureller Anforderungen sowie am erfolgreichen Umgang mit Vielfalt aus. Die Grundlage des Erfolges von Lindemann & Störmer ist es, dass wir alle einschließlich der Geschäftsführung, der Führungskräfte und eines jeden Mitarbeiters, jeden Tag und mit vollem Einsatz an der Verwirklichung unserer Vision arbeiten.
Dieser Verhaltenskodex ("Kodex") zusammen mit unserer Unternehmensphilosophie bilden zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur. Der Kodex ist für alle Mitarbeiter verbindlich und hilft uns unsere Visionen zu verwirklichen.
Auch unsere Geschäftspartner sind ein wichtiger Bestandteil für die Umsetzung unserer Anforderungen und Durchsetzung unserer Unternehmensziele. Daher ist dieser Kodex verpflichtend für Lieferanten, Kunden, externe Geschäftspartner, Auftragnehmer sowie jeden Lieferanten von Waren und Dienstleistungen. Er ist verpflichtend für alle Geschäftsbeziehungen in der Beschaffung, sei es im Rahmen der direkten oder indirekten Beschaffung.
Nur wenn wir bei der Zusammenarbeit alle die gleichen Ziele und Werte verfolgen, können wir verantwortungsbewusst handeln.
Der Erfolg von Lindemann & Störmer ist gleichermaßen abhängig davon, ob wir alle täglich und überall die in diesem Kodex beschriebenen Verhaltensrichtlinien beachten. Daher bitten wir Sie, sich mit dem Inhalt des Kodexes vertraut zu machen und diesen in Ihrem Arbeitsalltag konsequent anzuwenden.
Die Geschäftsleitung
Einführung
Lindemann & Störmer gehört mit seinen Partnern seit vielen Jahrzehnten zu den führenden Unternehmen in der Produktion von hochwertigen und präzisen Kaltstauchdrähten. Eine intensive Kommunikation mit Kunden und Lieferanten und eine ausgeprägte Marktbeobachtung sowie das stetige Analysieren von sich abzeichnenden Entwicklungen auf dem Stahlmarkt sind feste Bestandteile unserer Arbeit. Die sinnvolle Kombination von technischen Innovationen und bewährten Verfahrenstechniken garantiert unseren Kunden ein dauerhaft zuverlässiges Produkt.
Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und Lieferanten wollen wir durch unser Handeln nachhaltig Werte schaffen.
Daher sind Grundsätze wie Ehrlichkeit, Verantwortung Respekt und Fairness gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und allen mit denen wir in Kontakt stehen, für uns verpflichtend.
Wir haben eine Verantwortung für die nachfolgenden Generationen, die wir dahingehend übernehmen, dass wir schonend mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen umgehen.
Diesen schonenden Umgang leisten wir durch ein Energiemanagement welches eine vorausschauende Umwandlung, Nutzung, Verteilung und Beschaffung von Energie in unserem Unternehmen koordiniert.
Selbstverständlich respektieren wir die geltenden Vorschriften und Gesetze. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.
Insbesondere unsere Mitarbeiter bestimmen den Ruf unseres Unternehmens durch ihr Handeln entscheidend mit. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern jederzeit ein einwandfreies Verhalten, dass den Ruf von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG gegenüber der Öffentlichkeit und Geschäftspartnern in keiner Weise schädigt.
Die nachstehend beschriebenen Grundsätze sind daher bei der Erfüllung unserer Aufgaben einzuhalten und gelten gleichzeitig auch für die Unternehmen Müller & Schröder Nachf. GmbH & Co. KG und Nöcker Drahtbearbeitung.
Bedeutung und Umsetzung des Verhaltenskodexes
Der nachstehende Kodex ist für alle Mitarbeiter des Unternehmens verbindlich. Verletzungen des Kodexes können nicht toleriert werden, da die damit verbundene Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen finanzielle Verluste für das Unternehmen bedeuten und auch dessen Ruf schädigen. Bei Verstoß gegen den Kodex müssen Mitarbeiter mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können dies straf-, arbeits- oder zivilrechtliche Sanktionen bzw. Schadensansprüche sein. Dieser Kodex gilt in gleicher Weise für die Unternehmen Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG, Müller & Schröder Nachf. GmbH & Co. KG und Nöcker Drahtbearbeitung GmbH (nachstehend gemeinschaftlich “Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG“, “Unternehmen” oder “wir” genannt).
Sollten Sie in Ihrem Bereich ein Verhalten feststellen, welches eine mögliche Verletzung unseres Verhaltenskodexes bedeutet, so sollten Sie sich bemühen, dieses zu beenden. Falls Sie hierzu Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder das für die Einhaltung der Vorschriften verantwortliche Mitglied der Geschäftsführung.
Diese sind ebenfalls Ihre Ansprechpartner, falls Sie sich in einzelnen Fällen nicht sicher sind, ob Ihr Verhalten den Vorgaben des Kodex entspricht.
Bei Verdacht auf Missbrauch vertraulicher Daten, Korruption oder anderen schwerwiegenden Verletzungen, müssen diese schnellstens Ihrem Vorgesetzen gemeldet werden.
1 Grundlegendes Verhalten
1.1 Gesetzeskonformität
Ein Grundprinzip unseres Unternehmens ist die Einhaltung von Gesetzen sowie die Respektierung des geltenden Rechtssystems.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten und einen Verstoß gegen das Gesetz unter allen Umständen zu verhindern.
Jeder Mitarbeiter, der unseren Kodex verletzt, muss nicht nur mit gesetzlich festgelegten Strafen, sondern auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, da er dadurch auch gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat.
1.2 Integrität, Respekt und Ehrlichkeit
In unserem Unternehmen arbeiten wir mit Menschen verschiedener Geschlechter, Kulturen, Nationalitäten, Rassen und Religionen zusammen. Alle Mitarbeiter werden gleichbehandelt, unabhängig von ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, sexueller Ausrichtung, Geschlecht, Behinderung, Alter oder Rasse.
Jedwede Bemerkung die beleidigend, respektlos oder anstößig ist, ist nicht akzeptabel.
Diskriminierung, Belästigungen oder Beleidigungen, ganz gleich ob sexueller oder anderer persönlicher Natur werden nicht toleriert.
In dieser Atmosphäre des gegenseitigen Respekts finden weder die Verherrlichung von Gewalt, Rassismus noch die Verbreitung extremistischer politischer Ansichten Platz. Vorfälle dieser Art sind jederzeit dem entsprechenden Vorgesetzen zu melden und werden zum Schutze des Opfers durch die Einleitung angemessener Schritte geahndet.
Als verlässlicher Partner stehen wir offen zu diesen Prinzipien, die nicht nur für die interne Zusammenarbeit gelten, sondern auch für unser Verhalten zu unseren Geschäftspartnern.
1.3 Wahrung von Menschenrechten
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen betrifft Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte, die von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG durchgesetzt, geschützt und respektiert werden. Sklavenarbeit, Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit wie z. B. unfreiwillige Gefängnisarbeit sind inakzeptabel. Eine Verletzung durch Geschäftspartner gegen das Zwangsarbeitsverbot, welches von einem Mitarbeiter festgestellt wird, muss dem Vorgesetztem gemeldet werden und führt zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Es gilt das Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach dem deutschen Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Verletzung des Verbotes von Kinderarbeit durch Geschäftspartner wird die Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Folge haben.
1.4 Verantwortung und Aufsicht der Führungskräfte
Jede Führungskraft ist Vorbild für die ihm unterstellten Mitarbeiter und für diese verantwortlich. Durch Leistung, Offenheit, soziale Kompetenz und beispielhaftes Verhalten muss die Führungskraft sich den Respekt der Mitarbeiter verdienen. Um die, von ihr gesetzten, klaren, ambitionierten und realistischen Ziele zu erreichen, muss die Führungskraft die Mitarbeiter mit Zutrauen und Vertrauen führen und Ihnen dabei so viel individuelle Freiheit und Verantwortung wie möglich einräumen.
Die Führungskräfte müssen ihren organisatorischen Pflichten und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und für die Mitarbeiter erreichbar sein, wenn diese ein berufliches oder privates Problem besprechen wollen.
Zu einer verantwortungsvollen Führung gehört auch, dass die Führungskraft dafür Sorge zu tragen hat, dass es unter ihrer Führung zu keinen Verletzungen der Gesetze kommt, die hätten verhindert werden können. Auch für delegierte Aufgaben, bleibt die Führungskraft weiterhin verantwortlich.
Pflichten der Führungskräfte sind:
- Ihren Mitarbeitern eindeutig mitzuteilen, dass die Verletzung von Gesetzen nicht zulässig ist und Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnishaben wird.
- Mitarbeiter auf Basis von persönlichen und beruflichen Qualifikationen sorgfältig auszuwählen. Mit der Wichtigkeit der dem Mitarbeiter anvertrauten Pflicht, steigt dabei auch die Verpflichtung der Führungskraft zur Sorgfalt (Auswahlpflicht).
- Alle Anforderungen genau, vollständig und verbindlich, insbesondere angesichts der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu formulieren (Weisungspflicht).
- Eine konstante Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen (Überwachungspflicht).
1.5 Soziale Verantwortung
Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG vergütet die Arbeitsleistung nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Sozialleistungen werden gewährt. Die Arbeitszeiten werden entsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen, sowie der Branchenstandards eingehalten. Das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird geachtet.
1.6 Ansehen und Image von Lindemann & Störmer
Durch unser Verhalten und dadurch wie sich jeder Einzelne von uns verhält, wird in einem erheblichen Maße das Ansehen und der Ruf des Unternehmens geprägt. Dem Unternehmen kann durch unangemessenes Verhalten ein erheblicher Schaden zugefügt werden. Deshalb sollte jeder Mitarbeiter auf den guten Ruf des Unternehmens achten und seine Arbeit in allen Bereichen darauf ausrichten. Ihre Wertschätzung und der Respekt gegenüber dem Unternehmen, kommt auch Ihrem Ansehen in der Gesellschaft zu Gute.
1.7 Verantwortung des Unternehmens
Als Unternehmen unterstützen wir unsere Mitarbeiter und die junge Generation im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen, die sowohl am Arbeitsplatz als auch extern stattfinden. Um eventuell auftretende Konflikte frühzeitig zu erkennen, gemeinsame Lösungen zu finden und Vertrauen aufzubauen integrieren sich Mitglieder der Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter in die lokale Gesellschaft. Der Kontakt mit verantwortlichen Personen und Bürgervertretungen ist uns wichtig.
2 Geschäftspartner und Dritte
2.1 Fairer Wettbewerb und Achtung des Kartellrechts
Da nur ein fairer Wettbewerb das Recht auf freie Entwicklung hat, befolgt Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG die Regeln der Transparenz auch im Wettbewerb um Marktanteile. Das Unternehmen und jeder einzelne Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln eines fairen Wettbewerbs zu befolgen. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob ein bestimmtes Verhalten gegen Kartellrecht verstößt. Wird das Unternehmen in einen Kartellrechtsstreit verwickelt, kann die potenzielle finanzielle Schädigung erheblich sein. Deshalb muss jedes Risiko eines Verstoßes durch die Mitarbeiter abgewendet werden.
Den Mitarbeitern ist ausdrücklich untersagt mit Wettbewerbern über Aspekte zu sprechen, die Wettbewerbsverhalten betreffen oder beeinflussen oder beim Wettbewerber ein ähnliches Verhalten fördern können. Hierzu gehören z. B. Informationen über Verkaufsstrukturen, Vertrieb, Kosten, Erlöse und Margen, Produktion, Kapazitäten, Ausschreibungen und Preise.
Es dürfen mit Wettbewerbern weder Märkte aufgeteilt noch Verträge oder Absprachen geschlossen werden um Wettbewerb auszuschließen. Das Unterbreiten von gefälschten Angeboten ist untersagt. Der Einfluss auf Handelsverbote und Wiederverkaufspreise durch unsere Mitarbeiter ist nicht gestattet.
Unsere Mitarbeiter sollen sich bei jedem Verdacht einer Kartellrechtsverletzung mit ihrem Vorgesetzen oder der Geschäftsführung der Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG in Verbindung setzen. Dieser hilft auch bei Fragen zur Zulässigkeit von Verhaltensweisen.
2.2 Korruptionsverbot
Korruption schadet der Gesellschaft, verhindert einen fairen Wettbewerb, bremst den Fortschritt, ist weltweit gesetzeswidrig und strafbar. Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG wirbt aufgrund von Qualität, Preis und Lieferzeit um Aufträge für Produkte und Lohnarbeiten und toleriert weder bei den eigenen Mitarbeitern noch bei den Geschäftspartnern Korruption. Stellt ein Mitarbeiter eine Verletzung des Korruptionsverbotes durch einen Geschäftspartner fest, muss dies dem Vorgesetzen oder der Geschäftsführung der Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG gemeldet werden und wird zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
Es ist sowohl verboten, illegale Vergünstigungen zu verlangen oder anzunehmen (passive Korruption) als auch nicht genehmigte Vergünstigungen anzubieten oder zu gewähren (aktive Korruption).
Dieses Verbot gilt weltweit. Das Verbot gilt für Privatkunden (aktive und passive Bestechung bei geschäftlichen Transaktionen), wie für Amtsträger vor Ort als auch im Ausland (Bestechung von Amtsträgern).
Sollten Dritte an Leistungen und Geschäften von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG beteiligt sein, so müssen diese nicht nur über eine angemessene fachliche Qualifikation, sondern auch über einen tadellosen Ruf verfügen. Korruption zwischen Geschäftspartnern muss verhindert werden.
Unsere Mitarbeiter müssen beim Abschluss von Verträgen sicherstellen, dass der jeweilige Geschäftspartner sich verpflichtet, die von unserem Unternehmen geforderten betreffenden Verhaltenstandards einzuhalten und zudem muss er ein hohes Maß an Integrität besitzen.
Kleinere Zuwendungen, Geschenke, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen sind im Rahmen von Geschäftsbeziehungen übliche Praxis. Sofern sich diese in den gesetzlich zulässigen Grenzen bewegen und deren Angebot bzw. Annahme nicht den Eindruck einer unerwünschten Beeinflussung hervorruft, können die Mitarbeiter von Lindemann & Störmer solche Geschenke gewähren und annehmen. Jedem Anschein einer solchen Unredlichkeit muss entgegengewirkt werden. Die Entgegennahme und Gewährung von Bestechungsgeldern ist in allen anderen Fällen gesetzeswidrig.
Besonders gilt:
Es ist verboten für Mitarbeiter der Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG jedwede Zuwendungen auch in Form von Geschenken oder Bewirtungen zu machen, mit dem Ziel unangemessene Vorteile oder Aufträge, für Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG oder andere, zu erhalten.
Grundsätzlich müssen übermäßige Geschenke oder Angebote, für den Mitarbeiter selbst oder mit ihm verbundene Personen, abgelehnt werden.
Der Mitarbeiter ist überdies verpflichtet seinen Vorgesetzten über die Art des Angebotes oder Geschenkes zu informieren.
Bei Gewährung und Entgegennahme von Geschenken darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Unabhängigkeit eines der Beteiligten gefährdet oder beeinflusst wird. Die Betroffenen dürfen nicht das Gefühl haben, dass Sie bei Entgegennahme oder Gewährung jedweder Zuwendung verpflichtet sind dies zu verheimlichen.
Geschenke, die sich im Rahmen der allgemein anerkannten Geschäftspraktiken befinden, wie z. B. Höflichkeitsgeschenke, sind gemäß den nationalen Gesetzen und internen Vorschriften zu behandeln. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzen einzuholen.
Es ist keinem Mitarbeiter erlaubt seine Position dafür auszunutzen um für sich Vorteile zu erhalten oder zu fordern.
Geschenke von geringem Wert dürfen entgegengenommen werden.
Bei Zweifeln und Fragen zu Zulässigkeit und Verhalten, wenden Sie sich bitte immer an Ihren Vorgesetzten.
2.3 Spenden
Als Teil der Gesellschaft spendet unser Unternehmen in Form von Produkten oder Geld für verschiedene Organisationen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Wohltätigkeit aus den Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind.
Wir erhalten Gesuche um Spenden von verschiedensten Organisationen, Institutionen und Verbänden.
Bei der Gewährung dieser Gesuche gelten folgende Regeln:
In jedem Fall verboten sind Zuwendungen, die wie eine Vergütung von Leistungen aussehen, aber den eigentlichen Wert dieser Leistung deutlich überschreiten (Pseudo-Spenden), da es sich hier um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Transparenz handelt.
Grundsätzlich abgelehnt werden Gesuche um Spenden, die von Einzelpersonen vorgebracht werden.
Organisationen die dem Ruf von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG schädigen würden, erhalten keine Spenden.
Die tatsächliche Verwendung der Spende muss bekannt und durch den Empfänger transparent und begründbar sein.
Es erfolgen keine Zahlungen auf Privatkonten.
Spenden sollten steuerlich absetzbar sein.
2.4 Zusätzliche Regeln für die Auftragsvergabe
Alle Vertragsangebote müssen von uns ehrlich und vorurteilsfrei geprüft werden.
Daher müssen die Mitarbeiter, deren Aufgabe die Vergabe von Aufträgen beinhaltet, folgende Regeln beachten:
- Der Vorgesetzte muss vom Mitarbeiter über sämtliche persönliche Interessen informiert werden, die möglicherweise mit der Ausübung seiner beruflichen Pflichten in Zusammenhang stehen könnten.
- Im Wettbewerb um Aufträge ist es nicht zulässig Lieferanten zu diskriminieren. Sind Einladungen von Geschäftspartner in Anlass und Umfang angemessen oder wäre eine Ablehnung unhöflich, dürfen sie akzeptiert werden.
- Private Aufträge von Mitarbeitern an Firmen die geschäftlich mit Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG in Verbindung stehen, dürfen nicht erteilt werden, wenn der Mitarbeiter daraus einen Vorteil ziehen könnte. Wenn der Mitarbeiter direkt oder indirekt in der Lage ist Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen der Firma Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG zu nehmen, gilt dies besonders.
- Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie auf die gleiche Art und Weise wie unser Unternehmen auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, Gesetzen und Verordnungen und ethische Korrektheit achten und dies entsprechend organisieren. Die Geschäftsbeziehungen unserer Lieferanten sollen ohne Verletzung der Grundsätze eines fairen und freien Wettbewerbs und ohne Ausübung jedweder kriminellen oder korrupten Tätigkeit geführt werden. Jeder Anschein von Unredlichkeit ist zu unterlassen.
Außerdem gelten alle Regelungen aus Absatz 2.2 bei der Vergabe von Aufträgen auch für unsere Lieferanten.
3 Schutz vor Interessenskonflikten
Unserem Unternehmen ist es wichtig unsere Mitarbeiter vor Loyalitäts- und Interessenskonflikten zu schützen in die sie während ihrer beruflichen Tätigkeit geraten könnten.
Daher gilt:
3.1 Nebenbeschäftigungen
Der Vorgesetzte ist von dem Mitarbeiter schriftlich vorab zu informieren, wenn er beabsichtigt eine Nebentätigkeit auszuüben.
Außerdem muss eine Genehmigung von der Personalabteilung eingeholt werden.
Dabei ist es nicht relevant, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Anstellungsverhältnis handelt.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn durch die Tätigkeit kein Interessenskonflikt ausgelöst wird, keine Leistungsminderung zu erwarten ist oder kein Widerspruch mit den Pflichten bei Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG entsteht.
Ebenfalls dürfen die Unternehmensinteressen von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG nicht betroffen sein.
3.2 Wettbewerbsverbot
Es ist verboten, ein Unternehmen zu führen, das ganz oder teilweise mit Lindemann & Störmer oder einer der anderen Gesellschaften im Wettbewerb steht.
3.3 Entstehung von Interessenskonflikten vermeiden
Die Einstellung von Mitarbeitern erfolgt ausschließlich über die Personalabteilung. Persönliche Entscheidungen oder Interessen der Mitarbeiter werden so nicht durch persönliche Beziehungen zu den betroffenen Personen beeinflusst.
4 Umgang mit Informationen
Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG besitzt umfangreiche Unternehmens- und Betriebsgeheimnisse. Die Grundlage unseres Erfolges basiert auf diesem Wissen. Die unbefugte Weitergabe dieser Kenntnisse kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen und ist strengstens untersagt.
4.1 Berichtswesen
Nur durch eine ordnungsgemäße Berichterstattung ist eine effektive und offene Zusammenarbeit mit Kunden, Geschäftspartnern, sämtlichen Regierungsbehörden und Mitarbeitern möglich.
Alle Berichte und Aufstellungen die intern erstellt oder extern verteilt wurden müssen verständlich und angemessen sein.
Allen Daten, Aufwandskonten und auch sonstige Buchungen müssen immer vollständig, zeit- und systemgerecht und korrekt sein. Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung müssen erfüllt sein.
4.2 Datenschutz
Persönliche Daten von Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und relevanten Einzelpersonen werden durch Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG geschützt.
In Zeiten eines weltweiten elektronischen Informations- und Datenaustausches, bergen die Vorteile der elektronischen Kommunikation auch Risiken bezüglich der Datensicherheit und des Schutzes der Privatsphäre.
Die Einschätzung und Eindämmung dieser Risiken sind wichtiger Bestandteil unseres IT-Managements und bedürfen der Unterstützung und des korrekten Verhaltens der Führungskräfte und jedes Mitarbeiters.
Zum Sammeln von persönlichen Daten muss zuvor der rechtmäßige Zweck definiert werden. Die Standards für den Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff und zur Sicherung der Datenqualität müssen sichergestellt sein. Dies gilt ebenfalls für den Austausch der Daten zwischen verschiedenen Produktions- und Firmenbereichen.
Die Datennutzung muss für die betreffenden Personen transparent sein und die Sicherstellung ihrer Rechte bezüglich Einspruch, Korrektur, Sperrung und Löschung ihrer Informationen muss gegeben sein.
4.3 Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen
Über vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG, deren Lieferanten und Kunden ist Verschwiegenheit zu bewahren. Zudem sind unsere Mitarbeiter verpflichtet diese vor einer Weitergabe an Dritte zu schützen.
Zu vertraulichen Informationen zählen Informationen, deren Offenlegung Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG Schaden zufügen können oder seinen Lieferanten oder Kunden. Außerdem Informationen die nicht öffentlich bekannt sind, veröffentlicht wurden und die Dritten (Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten) Vorteile verschaffen könnten.
Vertrauliche Informationen, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung bei Lindemann & Störmer erhalten haben, dürfen weder für persönliche Zwecke, noch zur Weitergabe an Dritte (einschließlich Familienmitglieder) genutzt werden.
Es ist die Pflicht eines jeden Mitarbeiters das Firmeneigentum, das geistige Eigentum sowie das Fachwissen zu respektieren und zu schützen
4.4 Verschwiegenheit
Interne Angelegenheiten des Unternehmens, die bisher nicht veröffentlich wurden, unterliegen der Verschwiegenheit. Hierzu gehören zum Beispiel Informationen bezüglich der Ausstattung und Organisation des Unternehmens, Informationen zu Produktion, Entwicklung und Forschung sowie interne Berichtsdaten. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Arbeitsverhältnis hinaus.
5 Umgang mit Firmeneigentum und -ressourcen
Die Ausstattung der Büros und Produktionsstätten sowie die damit verbundenen Ressourcen sind Eigentum des Unternehmens und dienen ausschließlich Geschäftszwecken.
Für deren private Nutzung ist eine Genehmigung erforderlich. Die Nutzung ist auf einen angemessenen Umfang und Zeitraum begrenzt.
Die private Nutzung muss in jedem Fall dem Verhaltenskodex (insbesondere den im Punkt 1 beschriebenen Regeln) sowie den internen Richtlinien und Vorgehensweisen entsprechen.
6 Umweltschutz und Sicherheit
6.1 Umweltschutz und Ressourcenschonung
Zu den vorrangigen Zielen unseres Unternehmens gehören die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie der Umweltschutz und die Erhaltung der Natur. Geltende Gesetze und Regelungen zum Klima- und Umweltschutz sind zu befolgen.
Technische Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sind feststehende Ziele während unserer Produktionsabläufe. In Rahmen dieser Abläufe schonen und erhalten wir, wo immer möglich, Ressourcen. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat jeder Mitarbeiter seinen Teil zu diesen Zielen in vorbildlicher Leistung beizutragen.
6.2 Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz der Gesundheit
Durch die technische Planung der Arbeitsplätze, deren gesundheitsorientierte Ausstattung und die Gestaltung der Arbeitsabläufe unternehmen wir die bestmöglichen Maßnahmen zur Unfallverhütung. Das tägliche persönliche Verhalten sowie das Sicherheitsmanagement sind ein weiterer wichtiger Bestandteil zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter muss immer auf seine Sicherheit achten.
7 Beschwerden bei Verletzung des Kodexes
Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG respektiert alle gesetzlichen und technischen Anforderungen und Normen zur Sicherheit am Arbeitsplatz und hält diese ein. So bieten wir unseren Mitarbeitern eine gute, gesunde und sichere Arbeitsumgebung, in der wir auch von unseren Mitarbeitern erwarten, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden. Sollten Umstände auf eine Verletzung des Verhaltenskodexes hinweisen, kann jeder Mitarbeiter bei einer zuständigen Person, seinem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung eine Beschwerde einreichen. Diese Beschwerde bleibt vertraulich, die Umstände werden aber geprüft und bei Bedarf werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Dokumentation dieser Beschwerde sowie die Identität des Beschwerdeführers bleiben ebenfalls vertraulich. Auf keinen Fall werden Vergeltungsmaßnahmen toleriert.
8 Einhaltung und Überprüfung
Die Einhaltung von Gesetzen und die Befolgung des Verhaltenskodexes muss, in Übereinstimmung mit den lokalen Vorgehensweisen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, in allen Standorten regelmäßig überwacht werden.
Die Geschäftsführung von Lindemann & Störmer GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Verbreitung des Verhaltenskodexes aktiv voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass dieser dauerhaft angewendet wird.